Eine Pflegestufe wird in folgende Kategorien unterschieden:

Sachleistung: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege.

Pflegegeld: Die Angehörigen übernehmen die Pflege alleine.

Kombinationsleistung: Sowohl ein Pflegedienst, als auch die Angehörigen sind an der Pflege beteiligt. Pflegegeld wird anteilig an den Patienten ausgezahlt, sofern der Pflegedienst nicht den gesamten Anspruch für die Pflegeleistung abrechnen muss.


Sobald der Krankenkasse ein Antrag auf Einstufung (oder Höherstufung) in eine Pflegestufe vorliegt und der MDK zu Ihnen nachhause kommt, stehen vier Prüfungskriterien im Fokus: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Bereich Körperpflege ist aber immer das maßgebende Kriterium!


Anhand dieser Kriterien werden die Pflegestufen wie folgt ermittelt:


Pflegestufe 0: Diese Pflegestufe richtet sich hauptsächlich an Patienetn mit einer demenziellen Erkrankung oder an Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das reine Pflegegeld beträgt hier 123 Euro, sollte ein Pflegedienst die Leistung erbringen, werden von der Kasse bis zu 231 Euro übernommen.


Pflegestufe 1: Grundpflegerische Maßnahmen müssen wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten erreichen.

Die Pflegekasse übernimmt in Pflegestufe 1 Leistungen von bis zu 468 Euro (mit Demenz 689 Euro) für einen Pflegedienst. Das reine Pflegegeld beträgt hier höchstens 244 Euro (mit Demenz 316 Euro).


Pflegestufe 2: Im Bereich der grundpflegerischen Maßnahmen müssen für Stufe 2 täglich zwei Stunden erbracht werden. Insgesamt muss dem Patienten drei Stunden täglich geholfen werden.

Sollte eine Einstufung in Pflegestufe 2 erfolgt sein, übernimmt die Pfegekasse Leistungen von bis zu 1.144 Euro (wenn ein Pflegedienst die Leistungen erbringt, bei einer Demenz bis zu 1.298 Euro). Das reine Pflegegeld beträgt hier 458 Euro (mit Demenz 545 Euro).


Pflegestufe 3: Stufe 3 erhalten vorallem Patienten die eine sehr umfangreiche Hilfe benötigen, der Pflegeaufwand muss hier mit mindestens sechs Stunden täglich nachgewiesen werden.

In Pflegestufe 3 übernimmt die Kasse Leistungen in Höhe von 1.612 Euro sobald ein ambulanter Pflegedienst involviert ist. Das reine Pflegegeld beträgt hingegen maximal 728 Euro. In Pflegestufe 3 gibt es keine erhöhten Zahlungen aufgrund einer Demenz.


Bei allen Pflegestufen kann immer die Kombinationsleistung gewählt werden!


In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Leistung in Pflegestufe 3 auf 1.995 Euro angehoben werden (sog. Härtefallregelung).


Dieses Thema ist sehr komplex und für den Laien oft kaum nachzuvollziehen. Hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, rufen Sie uns einfach an....